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Akkreditierung
Als Legitimation werden anerkannt: der gültige bundeseinheitliche Journalistenausweis, der von verschiedenen Berufsverbänden ausgestellt wird oder der gültige Journalistenausweis von anerkannten berufsständischen Verbänden. Bitte beachten Sie, dass Presseausweise nur für namentlich benannte Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung angefordert werden. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises besteht nicht. In Einzelfällen behält sich der Veranstalter eine Ablehnung vor.